Unterhalt für Studium - Kann ich nachträglich zu viel bezahlten Unterhalt zurück verlangen?
vom 13.12.2011
25 €
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Meine 29-jährige Tochter hat dieses Jahr ihr Studium beendet und von mir bis Sommer 2009 regelmäßig Unterhalt bekommen. Da seit einigen Jahren keinerlei Kontakt besteht, habe ich erst jetzt zufällig erfahren, dass sie während ihrer Studienzeit 3 Jahre als wissenschaftliche Hilfskraft tätig war und für ein einjähriges Studium im Ausland ein Stipendium des zuständigen Bundeslandes bekommen hat. Die von mir verlangten Angaben über Verlauf ihres Studiums , eventuelle Einkünfte und Stipendium hat sie stets verweigert.