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Schenkkreis - Verjährungsfrist wohl abgelaufen, kann ich Geld trotzdem zurückfordern?

5. September 2006 16:58 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Ich habe 2001 in einem Schenkkreis im Raum Freiburg eine Schenkung von 10000 DM getätigt, aber nie eine Schenkungsurkunde oder ähnliches visiert. Ich möchte nun das Geld zurückfordern, nehme aber an, dass die Verjährungsfrist abgelaufen ist. Gibt es dennoch eine Möglichkeit gegen den Beschenkten vorzugehen und das Geld zurückzufordern?
Ausserdem wohne ich mittlerweile in der Schweiz und nicht mehr in Deutschland.

Vielen Dank und freundliche Grüsse

5. September 2006 | 17:25

Antwort

von


(2929)
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),


mit Urteil vom 10.11.2005 (Az.: <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=III%20ZR%2072/05" target="_blank" class="djo_link" title="BGH, 10.11.2005 - III ZR 72/05: Rückzahlung von im Rahmen eines" Schenkkreises" gezahltem Geld">III ZR 72/05</a>) hat der BGB feststellt, dass solche Vereinbarungen, die auf "Schenkkreise" basieren, sittenwidrig sind, und Rückzahlungsansprüche bestehen.

Das Sie nun in der Schweiz wohnen, spielt dabei keine Rolle; entscheidend ist, dass die Vereinbarung und der Geldfluss in Deutschland stattgefunden und der Empfänger hier noch ansässig ist.

Dann können Sie Ihre Rechte nach deutschem Recht mit Hinweis auf die oben genannte BGH-Entscheidung geltend machen.

Problematisch ist hier aber in der Tat die Frage der Verjährung.

Nach neuem Recht verjähren die Rückforderungsansprüche nach drei Jahren, wobei die Verjährungseinrede aber immer von der Gegenseite ausdrücklich erhoben werden muss (davon würde ich aber hier ausgehen).

Sie schreiben aber, dass die Zahlungen im Jahre 2001 erfolgt sind, so dass hier ggfs. nach altem Recht die dann regelmäßige Verjährungsfrist von 30 (!) Jahren eingreifen könnte.

Um dieses abschließend prüfen zu können (nach der derzeitigen Schilderung stehen Ihre Chancen nicht schlecht, die längere Verjährungfrist anzuwenden), bedarf es aber noch einer individuellen Beratung durch einen Rechtsanwalt, da noch eine Vielzahl von Einzelheiten geklärt werden müssten, was so in diesem Forum nicht möglich ist. Dieses kann selbstverständlich über unser Büro erfolgen.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


ANTWORT VON

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