Steuerforderung für nie erhaltene Einnahmen aus Vermietung / Erbengemeinschaft
vom 1.4.2020
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Sebastian Braun / Berlin
Jedoch bekam ich kürzlich Post vom Steuerbüro, deren Dienstleistungen meine Großtante seit dem Tod meines Vaters in Anspruch nimmt. ... Meine Frage ist nun, besteht ein rechtlicher Anspruch nachträglich für die Jahre 2018 und 2019 die Mieteinahmen von meiner Tante einzufordern und lohnt es sich hier einen Rechtsstreit zu beginnen? ... Oder ist es im schlimmsten Fall so, dass ich nach dem Verkauf meines Anteils der Erbengemeinschaft keinen Anspruch mehr auf die Mieteinnahmen mehr habe, dies auch nicht vom Finanzamt berücksichtigt wird und ich der Zahlungsaufforderung nachkommen muss?