Der Käufer übernimmt das bei einer gebrauchten Immobilie typische Risiko, das verborgene Fehler des Vertragsobjekts bestehen, die bei einer Besichtigung nicht entdeckt werden und auch dem Verkäufer unbekannt sind." "Haftungsausschuss: Im Übrigen wird jede Haftung des Verkäufers für Rechts- und Sachmängel ausgeschlossen, insbesondere für die Beschaffenheit von Boden und Gebäude, die Verwendbarkeit für Zwecke des Käufers und das Flächenmaß von Grundstück, Gebäude und Wohnung." Der Verkäufer erklärt, dass ihm im Übrigen keine verborgenen Mängel bekannt sind, insbesondere Altlasten, keine schädlichen Bodenveränderungen, keine altrechtlichen Dienstbarkeiten.."