ALG I - Nichterfüllung der Anwartschaftszeit nach Elternzeit ?
beantwortet von
Rechtsanwältin Susanne Ziegler / Dortmund
Sehr geehrte Damen und Herren, ich war seit fast 20 Jahren ununterbrochen in der gleichen Firma in Vollzeit beschäftigt. ... Danach war ich ab Januar 2007 vollbeschäftigt (gleiche Firma). ... Im NORMALEN Verlauf wäre nach Beendigung der Elternzeit IMMER ein Anspruch auf ALG gegeben, da Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres angerechnet wird.