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Stornierung Deutschlandticket Transdev

28. Mai 2024 10:28 |
Preis: 49,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe am 22.08.2023 um 7:35 Uhr bei Transdev ein Deutschlandticket
bestellt. Dieses kam nicht vor meiner geplanten Reise, so dass ich die Stornieren-
Funktion versucht habe, zu nutzen, um das Deutschlandticket woanders zu erwerben.

Die Stornieren-Funktion funktionierte nicht, da die ganze Website nicht funktionierte.
Dementsprechend habe ich um 7:43 Uhr am 22.08.2023 per E-Mail das Ticket sowie das
Abonnement storniert/widerrufen.

Auszug aus den AGB von Transdev:

Der Nutzungsvertrag für den Onlineshop kann vom Kunden entsprechend der
Regelung § 312g Abs. 1 BGB innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss widerrufen
werden. Ein Widerruf des Deutschlandticket- Abonnements nach Erhalt der
Fahrtberechtigung ist nicht möglich insoweit gelten die tariflichen
Kündigungsvorschriften. Ein aktives Kundenkonto ist Voraussetzung für den Bezug des
Tickets.

Dennoch wurde das Ticket nach meinem Widerruf um 10:03 Uhr zugestellt. Mein
Widerruf war da aber bereits lange vom Server der Transdev angenommen worden.
Weiterhin hatte ich auch mein SEPA-Mandat entzogen. Dennoch wurde illegalerweise
zwei Mal abgebucht. Diese Abbuchungen habe ich zurückgeholt.

Ich hatte mehrfach versucht, mit Transdev Kontakt aufzunehmen, erfolglos. Sieht man sich die Rezensionen bei Google und Trustpilot an, bin ich nicht der Einzige.

Creditreform meldete sich dann bei mir mit einer recht hohen Forderung. Ich legte alles dar, die wandten sich an Transdev, welche schrieben:
--
Sehr geehrter Herr XXX,

nach Prüfung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts haben wir folgende Rückmeldung
erhalten.:
"bis zu 5 Tagen vor Vertragsbeginn kann eine Bestellung storniert werden. Vertragsbeginn ist
immer der erste Tag des Monats, ab dem das Deutschland-Ticket abonniert wurde. Da Herr
Geppert innerhalb des Monats (22.08.2023) bestellt hat, war eine Stornierung nicht mehr
möglich, da der Vertragsbeginn in der Vergangenheit lag (01.08.2023). Das Abonnement wurde
daher zum Ende des Folgemonats gekündigt.
Die offene Forderung besteht daher weiterhin."
Bitte zahlen Sie die Forderugn i.H.v. 211,82 EUR bis zum 11.06.2024, dann können wir die Akte
schließen.
--

Ist dem tatsächlich so? Denn ich habe ja storniert, bevor ich das Ticket erhielt.

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

28. Mai 2024 | 10:59

Antwort

von


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Guten Tag,

die von Ihnen zitierten AGB müssen auf Wirksamkeit geprüft werden, es bestehen daran erhebliche Bedenken, insbesondere was den fingierten Vertragsbeginn angeht.

Hinzu kommt, dass Sie eine rechtzeitige Stornierung versucht haben, was aber aufgrund technischer Unzulänglichkeiten der Website nicht funktioniert hat.
Das, sofern beweisbar, liegt in der Verantwortung der Firma. Sie muss sich so behandeln lassen, als habe die Stornierungsmöglichkeit funktioniert.

Ich empfehle Ihnen, dem Inkassobüro abschließend mitzuteilen, dass die geltend gemachte Forderung bestritten wird. Weitere Ausführungen sollten Sie sich sparen.

Danach reagieren Sie nicht weiter auf Inkassobüro-Schreiben. Vermeiden Sie auf jeden Fall telefonische Kontakte.

Erst dann, wenn Sie -wider Erwarten- einen Mahnbescheid von einem Amtsgericht zugestellt bekommen, reagieren Sie, indem Sie, ohne Begründung!, Widerspruch gegen den gesamten Anspruch eingelegen. Das ist in dem Formular ein Feld, in dem Sie lediglich ein Kreuz machen. Eine etwaige Begründung liest eh kein Mensch, weil die Mahnverfahren voll automatisiert sind.

Erst dann, wenn Ihnen vom Streitgericht eine Anspruchsbegründung zugestellt werden sollte, müssen Sie innerhalb von 4 Wochen darauf reagieren.

Mit freundlichen Grüßen


ANTWORT VON

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