Guten Tag,
die von Ihnen zitierten AGB müssen auf Wirksamkeit geprüft werden, es bestehen daran erhebliche Bedenken, insbesondere was den fingierten Vertragsbeginn angeht.
Hinzu kommt, dass Sie eine rechtzeitige Stornierung versucht haben, was aber aufgrund technischer Unzulänglichkeiten der Website nicht funktioniert hat.
Das, sofern beweisbar, liegt in der Verantwortung der Firma. Sie muss sich so behandeln lassen, als habe die Stornierungsmöglichkeit funktioniert.
Ich empfehle Ihnen, dem Inkassobüro abschließend mitzuteilen, dass die geltend gemachte Forderung bestritten wird. Weitere Ausführungen sollten Sie sich sparen.
Danach reagieren Sie nicht weiter auf Inkassobüro-Schreiben. Vermeiden Sie auf jeden Fall telefonische Kontakte.
Erst dann, wenn Sie -wider Erwarten- einen Mahnbescheid von einem Amtsgericht zugestellt bekommen, reagieren Sie, indem Sie, ohne Begründung!, Widerspruch gegen den gesamten Anspruch eingelegen. Das ist in dem Formular ein Feld, in dem Sie lediglich ein Kreuz machen. Eine etwaige Begründung liest eh kein Mensch, weil die Mahnverfahren voll automatisiert sind.
Erst dann, wenn Ihnen vom Streitgericht eine Anspruchsbegründung zugestellt werden sollte, müssen Sie innerhalb von 4 Wochen darauf reagieren.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
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