Juni buchte und zahlte die Firma, Arbeitsvertrag zunächst auf sechs Monate befristet, wird leistungsabhängig verlängert. ... Wenn bei der neuen Arbeitsstelle etwas nicht passt, sei es schon nach 2 Wochen oder nach 6 oder 7 Monaten, so kündige ich dort, reise zurück nach Deutschland und melde mich erneut arbeitslos bei der Arbeitsagentur, ich habe einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von noch sechs Monaten, und setze mein Leben hier fort. Wenn aber in der Heimat alles passt, so fahr ich nach zwo, drei, sechs oder mehr Monaten nach Deutschland zurück für eine Woche, kündige die Wohnung, und was noch zu kündigen ist, melde mich beim Einwohnermeldeamt ab und verlasse Deutschland endgültig. 1.