Sehr geehrte Damen und Herren, meine Frage bezieht sich auf die Gebührennote meines RA, die mir nicht ganz verständlich ist. ... Steuer und Schreibauslagen). ... Steuern und Schreibauslagen) abzüglich "Vorschuss" aus dem Jahre 2004 EUR 1.279,00 ergibt noch zu zahlender Betrag: EUR 1.160,00. ------------------------------------------------------- Nun meine Frage: Ist die Rechnungsstellung aus Ihrer Sicht korrekt und wofür könnte die nachträgliche "Besprechungsgebühr" sein; da sich die Rechung aus dem Jahre 2004 wohl auf die "Geschäftsgebühr" bezog!?