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Führerschein zurück beantragen

16. Februar 2010 01:04 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Marc N. Wandt

Hallo! Ich habe eine Frage: ich habe eine Frage: ein Bekannter von mir hat seinen Führerschein im Jahre 2006 wegen alkohol am steuer (1,4 Promille) für 9 monate entzogen bekommen. Er ist in dieser zeit auch nicht gefahren, was man auch an etlichen anzeigen der deutschen bahn sehen kann. Seit juli 2007 könnt er ihn wieder haben. Allerdings hat er ihn nie wieder beantragt...aus welchen Gründen auch immer und fährt seither ohne. Er ist zumindest bis dato nie erwischt geworden. Was würde passieren, wenn er ihn nun wieder neu beantragen würde, was müsste er tun und was hätte er zu erwarten??

Sehr geehrte Ratsuchende,

gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt.

In der Tat sollte Ihr Bekannter, bevor er doch bei einer "Schwarzfahrt" nach § 21 StVG erwischt wird, zügig einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen. Wenn die damalige Verurteilung die einzige aus dem verkehrsrechtlichen Bereich ist, dürfte bspw. eine MPU nicht zu erwarten sein. Auch muss er inzischen keine neuen Prüfungen mehr ablegen. Die ehedem geltende 2-Jahres-Frist ist inzwischen gefallen, so dass Ihr Bekannter wahrscheinlich kurzfristig eine neue Fahrerlaubnis erhalten kann.

Den Antrag muss er bei der örtlichen Führerscheinstelle stellen. Mitbringen müsste er 2 Passfotos, einen aktuellen Sehtest und etwa 120 EUR Antragsgebühr. Ggf. wird man ihn noch auffordern, ein polizeiliches Führungszeugnis beizubringen. Hier dürften die Verurteilungen wegen Beförderungserschleichung aber wohl unbedenklich sein.

Sollte er allerdings nunmehr bei einer Fahrt ohne Fahrerlaubnis erwischt werden, droht u.U. eine neuerliche (isolierte) Sperrfrist und, je nach Gusto der Behörde, wohlmöglich eine MPU vor Neuerteilung.

Insoweit ist es also von seinem eigenen Interesse, schnellstmöglich den entsprechenden Antrag zu stellen.

Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und stehe für Ergänzungen gerne im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Marc N. Wandt
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 16. Februar 2010 | 01:32

Vielen Dank für ihre Antwort, nur eine Frage hätte ich dann noch: wird denn nicht nachgefragt, untersucht werden, wieso er erst jetzt einen Antrag stellen will??? Nochmals vielen Dank auch schon mal im Voraus

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 16. Februar 2010 | 01:40

Sehr geehrte Ratsuchende,

gerne beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt.

Eine solche Nachfrage wäre mehr als unüblich. Gibt es doch manigfaltige Gründe, erst jetzt den Antrag zu stellen (mangelnder Bedarf im Vorfeld, finanzielle Gründe usw.).

Maßgeblich ist allein, DASS er den Antrag stellt, nicht WARUM er ihn stellt. Diese Frage ist für die Erteilungsentscheidung zudem unerheblich. Insoweit gehen Sie davon aus, dass diese Frage nicht gestellt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Marc N. Wandt
Rechtsanwalt

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