Insolvenzverwalter eröffnet Verfahren mit falscher Behauptung zu meinem Nachteil
beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Nachdem ich dann überraschenderweise vom Gericht die Mitteilung über die Eröffnung des Verfahrens erhielt, habe ich, nach Telefonat mit dem IV, sofort selber bei dem o.g. ... Der IV weigert sich, mir Einblick in die Unterlagen zu gewähren (verständlich, er weis ja nicht, dass ich die Unterlagen schon habe), er verweigert Gesprächsterminwünsche, der IV beantwortet keine Fragen meinerseits, der IV lässt sich am Telefon verleugnen etc.pp.. ... Ich habe weder vom IV noch vom Gericht (mit dem Bescheid) irgendeine Information oder einen Hinweis über meine (Einspruchs-)Rechte erhalten.