Arglistige Täuschung nach Kaufvertragsabschluss
vom 26.10.2023
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
Bei der dritten Besichtigung nach Vertragsabschluss beanstandeten sie den Wasserdruck und hielten einen Teil der Kaufsumme zurück, bis die Situation behoben ist. ... Der Verkäufer schuldet kein bestimmtes Flächenmaß des Kaufgrundstückes, keine bestimmte Wohn- oder Nutzfläche und weder eine bestimmte andere Beschaffenheit, noch die Tauglichkeit des Kaufobjektes für die Zwecke des Erwerbers. ... Der Verkäufer erklärt, dass er keine wesentlichen Mängel kennt, die bei einer Besichtigung ohne besondere Sachkunde nicht erkennbar sind."