Sehr geehrter Herr, sehr geehrte Dame,
auf Grundlage der geschilderten Details erlaube ich mir, Ihre Frage wie nachfolgend summarisch zu beantworten. Bitte beachten Sie, dass bedingungsgemäß eine Erstberatung geboten wird, die eine genaue und abschließende weiterführende Beratung nicht ersetzt!
Es gibt da keine starren Fristen. Allerdings sind die Staatsanwaltschaften sehr überfordert, da kaum Personal zur Verfügung steht. Es gibt da auch keine Statistiken oder Möglichkeiten, die Behörden „unter Druck zu setzen“. In einer Sache, weil Fahndung des Täters dauert es 6 Monate oder länger. In einer anderen Sache geht es binnen weniger Wochen. Dies hängt von der Behörde ab, in Ihrer Stadt jedenfalls geht es nach meinen Erfahrungen eher schneller.
Ihnen bleibt nur, selbst den Sachbearbeiter, soweit der auf Schriftverkehr vermerkt ist, anzurufen oder einen Anwalt, ggf. den, der sie auch zivilrechtlich vertritt, um ihr Geld zurückzubekommen, Akteneinsicht nehmen zu lassen.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Für eine weitere Vertretung schreiben Sie mich bitte ausschließlich über die untenstehende email an, ich rufe dann gerne zurück!
Hochachtungsvoll
Rechtsanwalt Hinrichs
rahinrichs@gmx.de
Dies ist meines Wissens schon passiert.
Sie sagen in meiner stadt geht es schneller.
Ich denke mal das mein Gegenüber woanders wohnt und das die Behörden dort vielleicht langsamer sind.
Trotzdem noichmal meine Nachfrage, macht es Sinn sich jetzt schon einzuschalten, denn mittlerweile sind ja 7 Monate vergangen, wenn das stimmt, was einige sagen, mit den 6 Monaten Anfangsermittlungen müsste das ja nun schon um sein.
Wenn nun aber die Behörden überlastet sind, muss man dies dann noch mit zu rechnen oder ist dies eh schon in den 6 Monaten mit einkalkuliert :-)?
Danke für Ihre Nachfrage, die ich leider erst heute beantworten kann.
Natürlich haben Sie Recht, dass es auf die Behörde der Stadt ankommt, wo die Anzeige nun „liegt“. Also das mit den 6 Monaten kann ich so nicht nachvollziehen. Ich beantrage Akten immer sofort und bekomme Sie in Zeitrahmen von 1-2 Wochen bis hin zu 2-3 Monaten. Aber die Regel mit 6 Monaten ist mir unbekannt. Die „Überlastung“ war mit kalkuliert. Die Behörden sind bestimmt bemüht, Vorgänge schnell zu erledigen, aber leider ist aus Geldmangel die Personaldecke eher dünn. Das dürfte eine Tatsache sein.
Natürlich dürfen Sie die Beschleunigung über einen Anwalt suchen.
Hochachtungsvoll