. - Ebenfalls ist die Miete ab Oktober 2010 nicht gezahlt - Namens Mandantin fordere ich Sie auf, o.g. zu einzustellen, andernfalls ich gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten werde. - Oktobermiete Frist zum 03.11.2010 zu zahlen, nach Verstreichung gerichtliche Durchsetzung gegen Sie -zwecks kurzfristigen Abschluss, Wohnung zum 04.11.2010 zu räumen - wenn mit Vorschlag einverstanden, müsse ÜBEREINSTIMMENDE WILLENSERKLÄRUNG abgegeben werden, MfG RA Fakt ist: - dass Vermieterin bisher mit o.g. kommunizierte - dass es außer o.g. und mir noch zwei weitere Geschwister gibt - dass vor Tod, nach Abzug Rente, Sozialamt Therapieplatz und Wohnung zahlte, weil Möglichkeit -Rückkehr in die Häuslichkeit- - dass o.g. Schlüsselgewalt zur Wohnung hat, sich um alles diesbezüglich kümmern wolle.... - dass o.g. tätig wurde zwecks Nachmieter/Abstandszahlung usw. - dass o.g. bestimmte Wertgegenstände aus der Wohnung holte, dessen Verbleib uns anderen Geschwistern unbekannt ist - aufgrund aufgelaufender Kosten vorausschauend wohl niemand Mutters Erbe annehmen wird - dass ICH KEINE SCHLÜSSELGEWALT zur Wohnung habe - dass ich dieses mit Schreiben 16.10.2010 der Hausverwaltung mitgeteilte habe und Auskünfte des o. g. zur Kündigung Wohnung usw. mir gegenüber falsch oder mangelhaft sind Letzendlich habe ich seit gut 1 Jahr mit Querelen/antogonistischem Verhalten des o.g. zu tun, die zu Verleumdungen /Unterstellungen auch gegen meine Person heftigst ausgeartet sind.