Im Vertrag steht allerdings "für jeden Monat, den die Angestellte im Kundenbetrieb arbeitet, erwirbt die Angestellte übertariflich 2,5 Urlaubstage" und nicht die Angestellte bekommt 30 Tage Urlaub im Jahr. Bedeutete dies im Falle von längerer Krankheit und Auslauf des Vertrages mit dem Kundenbetrieb, dass mir dann doch nur die 24 Tage Urlaub (Mindesturlaub Manteltarifvertrag) zustehen oder versucht sich die Firma hier nur mit Verklausulierungen die Tür aufzuhalten, damit der Arbeitnehmer dies denkt und akzeptiert. ... Mein Arbeitgeber sagt jedoch, der Anspruch von 2.5 Tagen gilt nur ab Juni und vorher zählt der Manteltarifvertrag mit 24Tagen und somit bekomme ich keine 30 Tage in 2020.