Hallo, ich hab mal eine Frage ich hab einen Vertrag mit Dr Smile abgeschlossen. Das war vor nicht mal 3 Tagen. Gestern bekam ich eine Mail von Dr Smile:
Hallo Kristin,
leider müssen wir Dir mitteilen, dass das Produkt derzeit nicht verfügbar ist, da es aufgrund der hohen Nachfrage vorübergehend ausverkauft ist. Für die Unannehmlichkeiten möchten wir uns entschuldigen. Wir werden den Preis Deiner Behandlung selbstverstädlich um den Paketpreis von 90€ reduzieren.
Wir werden Dich umgehend informieren, sobald das Produktpaket wieder verfügbar ist. Bald kannst Du das Produkt auch in unserem Onlieshop finden. Vielen Dank für Dein Verständnis. Mit freundlichen
Grüßen,
DR SMILE Team;true;
Kann ich in diesem Fall von dem Vertrag zurück treten?
Kristin
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn das Produkt als sofort lieferbar gekennzeichnet wurde, haben Sie auch Anspruch auf sofortige Erfüllung des Vertrages und können nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
Wenn Sie den Vertrag online oder per Telefon abgeschlossen haben, haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Das gilt auch für die Bestellung einer individuell anzufertigenden Zahnschiene, da es sich dabei um einen Werkvertrag handelt und die Ausnahmeregelung bei solchen Verträgen nicht greift (BGH AZ.: VII ZR 243/17).
Sie sollten dem Anbieter daher nachweisbar schriftlich eine angemessene Nachfrist von einer Woche setzen und bei fruchtlosem Ablauf ebenfalls schriftlich vom Vertrag zurücktreten und dabei hilfsweise auch den Widerruf Ihrer Bestellung erklären.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Jan Wilking
Rückfrage vom Fragesteller8. Mai 2023 | 09:41
Danke für ihr schnelle Antwort. Sollte ich die Fristsetzung und die drauf folgende Kündigung bei nicht Einhaltung der Frist, auf dem Postweg schicken oder per Mail?
Mit freundlichen Grüßen
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt8. Mai 2023 | 09:44
Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Grundsätzlich reicht per E-Mail, ich würde sicherheitshalber aber auch parallel per Post (Einwurfeinschreiben) oder Fax versenden - insbesondere wenn es sich hier um einen höheren Betrag handelt, den Sie für das Produkt zahlen müssten.