In folgender Angelegenheit bitte ich um Fragenbeantwortung, wozu folgende Fakten vorliegen: -2006: Trennung, die KM voll erwerbstätig, betreut nun alleinerziehend das 1999 geborene Kind; -2007: notarieller Ehevertrag, der KU dynamisiert i.H. v. 160% des Regelbetrages, seitens des KV tituliert; -2008-2010: schwieriger Scheidungsverlauf -2011 Wechsel der nun 12-jährige Tochter auf ein stattliches Gymnasium mit angeschlossenem Internat in 100 km Entfernung; kommt in 14-tägigem Rhythmus (Freitagnachmittag-Sonntagabend), zum KV und zur KM nach Hause; KV zahlt weiterhin seinen KU (440,-€), wovon die KM die Internatskosten i.H. von 390,-€ sowie sämtliche anderen Bedarfs- und Nebenkosten zahlt und selbstredend den pekuniären Fehlbetrag (mitunter z:B. 10 von 14 Schul-FeWochen), ausgleicht; -Juni 2013: nach einer (pubertätsbegründeten) Auseinandersetzung zw. ... Festbedarf des Kindes/Monat ist: + Internat 390,-€ + Taschengeld (mitunter für Kleidung, Schulbedarf, Handy, Ausgehen, u.Ä) 120,-€, - abzgl. 190,-€ Ki.