Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne beantworte ich Ihre Frage.
Zunächst rate ich Ihnen sich anwaltlich vertreten zu lassen. Im Fall einer Anfechtungsklage Ihres Exmannes gegen den Sohn würde Ihnen sicher auch Prozesskostenhilfe bewillgt. Wenn über den Unterhalt ein Titel besteht, dann kann Ihr Exmann nicht ohne weiteres die Zahlungen einstellen. Der Unterhaltstitel gilt weiter, bis er gerichtlich aufgehoben wird und solange muss Unterhalt gezahlt werden. Selbst wenn kein Titel besteht ist weiter zu zahlen, denn rechtlich ist Ihr Exmann noch der Vater und zwar bis gerichtlich das Gegenteil festgestellt ist. Mit Erhebung einer Anfechtungsklage kann der Exmann aber einen Antrag auf Einstellung der Vollstreckung stellen, dass Gericht muss dann entscheiden ob vorübergehend bis zur Klärung ausgesetzt wird.
Die Frist zur Anfechtung beträgt nach § 1600 b BGB
zwei Jahre ab Kenntnis der Umstände die gegen die Vaterschaft sprechen.
Ich halte es für seltsam, dass nach 16 Jahren nunmehr die leibliche Mutter die Wahrheit gesagt hat. Möglicherweise wusste Ihr Exmann schon früher von Zweifeln und dann wäre die Frist zur Anfechtung abgelaufen. Wenn sich im Verfahren herausstellt, dass der Exmann nicht der Vater ist, dann müssen Sie auch nicht befürchten Unterhalt zurückzahlen zu müssen. Dieser ist verbraucht. Ihr Exmann könnte aber beim "richtigen" Vater Regress nehmen, wenn dieser gerichtlich festgestellt ist.
Sie sollten zunächst abwarten, ob Ihr Exmann einen Anwalt aufsucht und ob eine Klage erhoben wird. Diese würde Ihnen als Vertreterin des Sohnes zugestellt. Sie müssen zunächst nichts weiter veranlassen, denn bis auf weiteres bleibt der Exmann der rechtliche Vater. Sie sollten einer Aussetzung des Unterhalts auf keinen Fall zustimmen.
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