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Unterhaltspflicht

16. März 2009 19:05 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Notar und Rechtsanwalt Oliver Wöhler

Ich bin seit 2004 geschieden und lebe seitdem mit meinen beiden Kindern allein. Meine Tochter ist inzwischen 10 Jahre alt und mein Sohn ist 16.
Der Sohn stammt aus der ersten Ehe meines Exmannes.
Ich habe ihn etwa ein Jahr vor unserer Trennung adoptiert. Er lebt mit mir seit seinem 2.Lebensjahr zusammen. Als mein Exmann sich damals von seiner 1.Frau trennte, hat sie es zur Bedingung gemacht, dass er den Sohn mit nimmt.
Mir war der Kleine von Anfang an ans Herz gewachsen, sodass ich mit dieser Regelung keinerlei Probleme hatte.
Als dann mein Exmann und ich über eine Trennung nachdachten und der kleine( damals 12) den Wunsch äußerte, bei mir bleiben zu dürfen, gab es für mich gar kein Zögern. Für mich war inzwischen schon wie mein eigenes Kind. Da die leibliche Mutter öfter den Unterhaltsverpflichtungen dem Kind gegenüber nicht nachkam, kam ihr der Vorschlag meinerseits sehr gelegen, den Jungen zur Adoption an mich abzugeben.
Sie wurde damit ja die Unterhaltszahlungen los. Für mich war es wichtig, dass dem Kind nicht ein zweites Mal die Mutter (die ich inzwischen für ihn war) genommen wurde und ich wollte das Kind auch nicht mehr verlieren.
Mittlerweile leben wir drei (der Sohn, die gemeinsame Tochter und ich) seit ca. 4 Jahren allein. Den Unterhaltszahlungen kommt mein Exmann auch nur sehr schleppend nach (Hatte deshalb auch schon einmal einen Rat bei Ihnen eingeholt).
Heute hat er mir telefonisch mitgeteilt, dass ihm seine 1.Frau „gebeichtet“ hat, dass er nicht der Vater des Kindes ist, das ich adoptiert habe und das bei mir lebt.
Er wolle deshalb morgen zum Jugendamt gehen und durch einen Rechtsanwalt die Unterhaltszahlungen solange aussetzen lassen, bis die Vaterschaft gerichtlich geklärt wurde und er diese sowieso nicht mehr leisten muss.
Meine Frage ist nun, wie ich mich richtig verhalten sollte und was das für Konsequenzen hätte, wenn an der Geschichte was dran wäre. Kann seine Unterhaltspflicht überhaupt sofort gestoppt werden, solange noch nicht geklärt ist, ob er der leibliche Vater ist? An wen müsste ich mich wenden?
Ich wäre Ihnen für eine schnelle und hilfreiche Auskunft sehr dankbar.

Sehr geehrte Fragestellerin,

gerne beantworte ich Ihre Frage.

Zunächst rate ich Ihnen sich anwaltlich vertreten zu lassen. Im Fall einer Anfechtungsklage Ihres Exmannes gegen den Sohn würde Ihnen sicher auch Prozesskostenhilfe bewillgt. Wenn über den Unterhalt ein Titel besteht, dann kann Ihr Exmann nicht ohne weiteres die Zahlungen einstellen. Der Unterhaltstitel gilt weiter, bis er gerichtlich aufgehoben wird und solange muss Unterhalt gezahlt werden. Selbst wenn kein Titel besteht ist weiter zu zahlen, denn rechtlich ist Ihr Exmann noch der Vater und zwar bis gerichtlich das Gegenteil festgestellt ist. Mit Erhebung einer Anfechtungsklage kann der Exmann aber einen Antrag auf Einstellung der Vollstreckung stellen, dass Gericht muss dann entscheiden ob vorübergehend bis zur Klärung ausgesetzt wird.

Die Frist zur Anfechtung beträgt nach § 1600 b BGB zwei Jahre ab Kenntnis der Umstände die gegen die Vaterschaft sprechen.

Ich halte es für seltsam, dass nach 16 Jahren nunmehr die leibliche Mutter die Wahrheit gesagt hat. Möglicherweise wusste Ihr Exmann schon früher von Zweifeln und dann wäre die Frist zur Anfechtung abgelaufen. Wenn sich im Verfahren herausstellt, dass der Exmann nicht der Vater ist, dann müssen Sie auch nicht befürchten Unterhalt zurückzahlen zu müssen. Dieser ist verbraucht. Ihr Exmann könnte aber beim "richtigen" Vater Regress nehmen, wenn dieser gerichtlich festgestellt ist.

Sie sollten zunächst abwarten, ob Ihr Exmann einen Anwalt aufsucht und ob eine Klage erhoben wird. Diese würde Ihnen als Vertreterin des Sohnes zugestellt. Sie müssen zunächst nichts weiter veranlassen, denn bis auf weiteres bleibt der Exmann der rechtliche Vater. Sie sollten einer Aussetzung des Unterhalts auf keinen Fall zustimmen.




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