Kündigung und erfolgsabhängige Vergütung - Ist diese Klausel wirksam?
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Auf Basis der tarifvertraglichen Kündigungsfrist, die da lautet "...Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2) bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss, von mehr als einem Jahr 6 Wochen, von mindestens 5 Jahren 3 Monate, von mindestens 8 Jahren 4 Monate, von mindestens 10 Jahren 5 Monate, von mindestens 12 Jahren 6 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres...." habe ich unter Wahrung meiner Frist von 6 Wochen zum Quartalsende per 31.12.2012 mein Arbeitsverhältnis gekündigt (Bestätigung des AG liegt vor). Streit deutet sich nun an bezgl. der folgenden Klausel aus meinem Arbeitsvertrag: "...Die erfolgsabhängige Ergebnisbeteiligung orientiert sich an dem Zielerreichungsgrad der im 4.