Sehr geehrte Ratsuchende,
dass die Kündigungsfrist einzuhalten ist, ist Ihnen auch klar, so dass ich dazu nichts weiter ausführen muss.
Treten Sie die neue Arbeitsstelle trotzdem an, werden Sie sich schadensersatzpflichtig gegenüber der alten AGin machen, so dass Sie insoweit abwägen müssen, wie Sie dann weiter vorgehen.
Mit einem Aufhebungsvertrag (bei den Verhandlungen sollten Sie aber nicht mitteilen, dass ein neues Angebot bereits vorliegt) können Sie diese Probleme natürlich umgehen. Daher sollten Sie auf jeden Fall versuchen, einen solchen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren.
Kommt es dazu nicht, stellt sich dann die wichtigste Frage, ob eine fristlose Kündigung gerechtfertigt wäre.
Dieses aus der Ferne abschließend zu beantworten, ist kaum möglich; denn eine solche fristlose Kündigung würde voraussetzen, dass IHNEN es nicht zumutbar wäre, den Vertrag bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist einzuhalten.
Hier haben Sie die Zustände aber seit Monaten (der Ablauf der Probezeit ist nicht bekannt, so dass ich zunächst sechs Monate unterstelle) hingenommen, ohne dass es - nach der bisherigen Darstellung - zu einer wesentlichen Beeinträchtigung gekommen ist.
Es wird dann darauf ankommen, welchen Inhalt Ihre Bitten um ein Gespräch hatten.
Sofern Sie dort auch die Zustände moniert und nachdrücklich um eine Änderung der Arbeitsverhältnisse und -aufgaben gebeten haben, könnte man dann hier in der Tat die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung bejahen.
Ansonsten wird es auch darauf ankommen, inwieweit das Verhalten der Chefin nach Außen gegenüber Dritten getreten ist.
Sofern das Bossing auch Dritten gegenüber in Erscheinung getreten und die Chefin dieses Verhalten trotz Bitte nicht geändert hat (was aber ggfs. von Ihnen zu beweisen wäre), spricht viel für eine fristlose Kündigungsmöglichkeit.
Hier rufen Sie mich bitte einmal an, damit die Gesamtumstände dann außerhalb des öffentlichen Forums besprochen werden können.
Sollten schon körperliche und/oder seelische Beschwerden aufgrund des Bossing eingetreten sein, sollten Sie diese dokumentieren lassen, um einer möglichen Auseinandersetzung entgegen treten zu können.
Gleichwohl sollten Sie vorab die einvernehmliche Auflösung versuchen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
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