Kündigung/Probezeit
Und habe - während ich noch krankgeschrieben bin - die Kündigung bekommen. also am 07.08.08 habe ich die Kündigung erhalten zum 11.08.08 Zitat aus dem Vertrag: "Das im Krankheitsfall fortzuzahlende Entgeld bemisst sich nach dem maßgeblichen Tarifentgeld auf Basis der arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitszeit. ... Frage 2: Da es sich um eine längerfristige Krankheit handelt.