Vertrag mit "ärtzlich verordnete Pausen" Klausel
vom 30.5.2012
48 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler / Wuppertal
Nach Rücksprache mit dem Betreiber wurde mitgeteilt, daß sich der Vertrag um die Dauer der Pausen verlängert und zwar so, daß die Pause am Ende der Vertragslaufzeit angehängt wird, die monatlichen Beiträge jedoch während der Pause trotzdem zu entrichten sind und eben am Ende der Vertragslaufzeit die Einrichtung unentgeltlich für die ausgefallene Zeit genutzt werden kann.