Vertragverlängerung und Mahnung trotz Kündigung
19.09.2020 14:38
| Preis:
25,00 € |
Beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Im Jahr 2018 habe ich einen Fitnessstudiovertrag abgeschlossen. Das erste Jahr habe ich bezahlt, da allerdings klar war, dass ich mich länger im Ausland aufhalten werden habe ich den Vertrag gekündigt. Leider habe ich dafür keinen Beweis (z. B. Einschreiben). Zu keinem Zeitpunkt habe ich eine schriftliche Rechnung oder Mahnung erhalten.
Am 30 Dezember 2019 habe ich mich per E-Mail nach dem Status des Vertrages erkundet (nur um sicherzustellen). Zu dem Zeitpunkt habe ich keine eine Antwort registriert.
Beim Aufarbeiten des Sachverhalts, habe ich jetzt eine Antwortemail vom Fitnessstudio gefunden. In dieser teilte mir das Fitnessstudio mit, dass es eine offene Rechnung gibt.
Nun hat das Fitnessstudio ein Inkassounternehmen beauftragt und der Vertrag hat sich um ein weiteres Jahr verlängert.
Ich würde ungern die angefallenen Beiträge für zwei Jahre bezahlen. Insbesondere da ich von Oktober 2018 bis März 2020 mich im Ausland aufgehalten habe und den Service nicht nutzen konnte. Im März kam Corna und ich fühle mich nicht wohl ein Fitnessstudio zu besuchen.
Wie kann ich mit dem Sachverhalt umgehen?