Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Kündigung eines Fitnessvertrages

9. März 2011 19:08 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Felix M. Safadi

hallo,

habe am 04.03.2011 bei einem Fitnessclub einen Vertrag unterschrieben, der start des Vertrages wäre der 15.03.2011.

Wollte Heute am 09.03.2011 von diesem Vertrag zurrücktreten, da wurde mir gesagt das ich nicht zurrück tretten kann da das kein Vertagsabschluß an der Haustür war sondern im Studio.

Ist das wirklich so, das es keine Rüchtritsfrist gibt oder gibt es doch eine? Falls ja wie lange ist diese und Wie heißt der Paragraf.

Danke und Gruß
philipp Peters

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne nehme ich zu Ihrer Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Angaben und Ihres Einsatzes wie folgt Stellung:

Leider hat der Fitnessstudio-Mitarbeiter Recht. Es gibt kein generell immer bestehendes Rücktrittsrecht von einem Vertrag, sondern es gilt der Grundsatz pacta sunt servanda = Verträge sind einzuhalten.

Wenn Sie den Vertrag direkt im Studio unterschrieben haben, gibt es auch keine Möglichkeit des Widerrufs, wie es etwa bei Fernabsatzverträgen über das Internet usw. möglich wäre.

Es bleibt Ihnen damit nur noch, den Vertrag zu kündigen, dann allerdings erst nach Ablauf der vermutlich vereinbarten Mindestvertragslaufzeit, es sei denn, es würde ein wichtiger Grund vorliegen, dann könnte man auch fristlos kündigen.

Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine positive Auskunft geben kann, hoffe aber Ihnen hiermit einen ersten Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Felix M. Safadi
Rechtsanwalt

_________
Allgemeine Hinweise:

Bitte erlauben Sie mir noch den obligatorischen Hinweis, dass es sich bei dieser Antwort lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des allein auf Ihren Angaben basierenden Sachverhalts handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen weiterer Angaben kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

FRAGESTELLER 26. September 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER