Kaufvertrag für Kago-Kamin - Ist es besser, eine Kündigung oder eine Aufhebung des Vertrages aufgrun
vom 9.5.2010
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Die Überweisung (überwiesen am 03.03.2010) leisteten wir im Nichtwissen, dass zwischenzeitlich diese Firma Insolvenz angemeldet (am 15.02.2010) hatte. ... Nunmehr die Fragen: 1. Können wir bei dieser rechtlichen Konstellation den existierenden Vertrag kündigen, ohne dass eine Vertragsstrafe (25 % vom Nettobetrag im Vertrag vereinbart) fällig wird - bei gleichzeitiger Rückforderung der Anzahlung?