Erbschaft aus dem Iran
vom 28.4.2009
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Simone Sperling / Dresden
Mir wurde damals noch vom Finanzamt bestätigt, dass solch ein Dokument nicht vorliegen muss und im Zweifel dem Erbe geglaubt wird. Nun habe ich nach der Anzeige zur Erbschaft aber einen Brief bekommen bei der nach mehr Auskunft gefragt wird, zudem hat mir heute am Telefon der Leiter für das Finanzamt für Verkehrssteuern und Grundbesitz mitgeteilt, dass Dokumente benötigt werden um den Erblasser als meine Eltern zu belegen, ansonsten würde die Steuerklasse 3 mit 30% Steuern anfallen. ... Ich möchte keineswegs 30% Steuern zahlen.