Seit 1.12. hab ich jedoch einen neuen Arbeitgeber (gleicher Fall: deutsche Unternehmensberatung, die meine Firma gekauft hat), der im Dezember (Arbeitsort Dubai) volle Lohnsteuer an das Finanzamt in Deutschland abgeführt hat und mir sagt, dass ich mir das in der Schweiz zurückholen muss (was aber bisher immer größte Schwierigkeiten gemacht hat - weshalb ich die Steuer gar nicht erst abgezogen haben möchte). ... 2) falls das nicht der Fall ist - kann ich als beschränkt steuerpflichtiger Arbeitnehmer Verluste (die aus Firmenbeteiligungen herrühren und von jedem unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer gegengerechnet werden könnten) geltend machen - d.h. darüber Steuer (in diesem fall nachträglich )zurückholen?