zwischen meiner ex und mir wurde bei der trennung ein darlehensvertrag geschlossen, in dem sie mir ein darlehen ausreichte, das ich in monatlichen raten tilgte. mitte letzten jahres erfuhr ich von finanziellen manipulationen zu meinen lasten ihrerseits und erklärte ihr in höhe des da noch offenen saldos die aufrechnung. dies führte zu einem prozess, den ich leider verlor - aber ist eben so! Im prozess ging es um drei monatsraten - aber die niederlage führt natürlich auch dazu, dass der rest wieder zur zahlung ansteht. am 18. januar 2005 wurde mir das urteil zugestellt. ich habe erwartet, anschliessend von der klägerin eine mitteilung zu erhalten, in der sie ihre forderung einschliesslich verzugszinsen und ihre bankverbindung spezifiziert. nachdem nichts kam, habe ich sie am 22.1. angeschrieben und um diese angaben gebeten. mit schreiben vom 26.1. teilt ihr anwalt mit, dass seine mandantin ihn schon vorher beauftragt hatte, die fälligen zahlungen auf dem klageweg einzutreiben. das sei alles schon vorbereitet, aber aufgrund meines schreibens hätte er dies gerade nochmal stoppen können und ich wurde aufgefordert, den gesamten betrag an ihn zu leisten; er habe inkassovollmacht. da er hier erneut tätig geworden sei, müsse er mir hierfür 250 euro berechnen (zusätzlich zu den kosten des vorangegangenen rechtsstreites). meine fragen: ist diese klage überhaupt zulässig und möglicherweise erfolgreich? hätte die ex nicht vorher ihre forderungen spezifizieren müssen?