Erstinformation für meinen Anwalt – Wohnungsübergabe
vom 25.7.2025
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Zusan Asefi / München
Anwesend waren: der Vermieter, der Nachmieter, und ich selbst. ... Daraufhin machte der Vermieter selbst den Vorschlag, einen Kompromiss zu finden: Wir einigten uns gemeinsam mit dem Nachmieter schriftlich darauf, dass sich der Nachmieter bei seinem eigenen Auszug um eine eventuelle Nachbesserung kümmert. ... Die Wohnung wurde übergeben, der Nachmieter wohnt längst dort, und bis vor Kurzem gab es keinerlei Beschwerden.