Zwangsverwaltung, gewerblicher Mietvertrag, Bestandsschutz
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Der Zwangsverwalter hat die Mietwohnungen oben im Interesse des Gläubigers vermietet, das Amt diese Mietverträge gekündigt. Private Mietverträge sind im Gewerbegebiet nicht möglich, außer an Mitarbeiter etc. Das heißt die Immobilie ist im Grunde unverkäuflich mit der GmbH als Mieter, da das Wohnhaus von der Aufteilung nicht einmal als Anwaltskanzei, Arztpraxis etc geeignet ist.