Befristetes Arbeitsverhältnis - Abweichende Kündigungsfrist
vom 17.7.2020
für 25 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
In diesem Arbeitsvertrag ist folgende KündigungsKlausel verankert: Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gelten die gesetzlichen Bestimmungen und Fristen. Abweichend hiervon gilt für eine Kündigung seitens des Mitarbeiters eine Frist von 3 Monaten zum Monatsende. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.