zulässige Freistellung ?
vom 28.8.2012
48 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler / Wuppertal
Forderung meiner Firma zu der Kündigung: - Ab sofort bin ich freigestellt. - wegen der Freistellung erhalte ich ein Monatsgehalt. - Ich soll die von mir unterzeichnete betriebsbedingte Kündigung bis Ende der Woche bei meiner Firma abgeben. - ich muss mich innerhalb von 3 drei Tagen bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitslos melden.