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Tierarzt droht mit klage wegen Betruges

| 26. Juni 2010 09:57 |
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Strafrecht


Beantwortet von

Ich habe eine Frage:
Nach dem unsere Katze sich das Bein gebrochen hat, sind wir am Montag in eine Tierklinik gefahren und wollten wissen, was wir jetzt mit dem Tier machen sollen.
Der Tierarzt sagte uns was er machen würde und das die Operation ca. 800,00 EUR kosten würde. Da wir die Kosten nicht auf einmal bezahlen können haben wir nach der Alternative einschläfern gefragt (kosten ca. 80,00EUR) und er sagte uns, dass er das Tier aus ethnischen und moralischen Gründen nicht einschläfern kann und hat uns eine Firma Namens Medipay angeboten, beider man die Tierarztrechnung auf Raten bezahlen kann.
Wir sagten sofort, dass meine Freundin nur Auzubildende ist und ich eine negative SCHUFA habe. Er bat uns daraufhin einen Bürgen aufzutreiben worauf wir ( noch in immer in der Praxis ) rumtelefoniert haben. Da wir niemanden fanden, der uns eine sichere Zusagemachen wollte gingen wir noch einmal hinein und sprachen noch einmal mit dem Tierarzt über unsere Situation. Wir sagten Ihm, dass wir noch keine sicher Zusage hätten und daher das Tier wieder mitnehmen würden.
Darauf meinte er, dass er das Kätzchen auf jeden Fall morgen operieren wird und wir eine Lösung finden werden, wenn gar nichts anderes geht werden wir eine Lösung über den Tierschutz finden.
Er bat uns noch einmal von Zuhause bei Bekannten und Freunden zu fragen ob jemand die Bürgschaft übernimmt.
Zunächst wollte er, dass wir etwas unterschreiben, dass wir versuchen werden, dass wir für die Zahlung aufkommen und wollte den Passus streichen, dass er uns Anzeigt, wenn es mit der Zahlung nicht klappen sollte. Am Ende meinte er, dass er auf dieses Formular verzichtet und dass bestimmt eine Lösung gefunden wird.
Am gleichen abend haben wir uns ans Telefon gesetzt und überall angereufen, auch bei diversen Tierschutzvereinen haben wir es probiert.
Am Dienstag Morgen habe ich noch einmal beim Tierarzt angerufen und ihm mitgeteilt, dass wir keine feste Zusage haben um die Kosten zu erstatten. Er meinte wieder, dass wir eine Lösung finden werden und gab mir eine Nummer eines weiteren Tierschutzvereins. Mit diesem habe ich auch telefoniert, dieser konnte die Bürgschaft auch nicht übenehmen. Daher habe ich Mittwochs noch einmal beim Tierarzt angerufen und ihm gesagt, dass wir noch immer niemanden gefunden haben der für uns Bürgen könnte und wir im Moment nur 100,00 EUR zusammen bekommen haben.
Daraufhin teilte der Tierarzt uns mit, dass die Operation mit folge Kosten nun 1500,00EUR kosten würde. Und wir es weiter versuchen sollen. Ich habe ihn dann gefragt, was mit der Katze passiert, wenn wir niemanden für die Bürgschaft finden. Er meinte dass die Katze dann in ein Tierheim gegeben würde.
Am Freitag morgen hat er mich dann noch einmal angerufen und gefragt, ob wir jetzt eine Bezahlmöglichkeit hätten. Ich verneinte abermals. Nach einigem gerede fragte er mich ob ich einen Arbeitsplatz hätte. In diesem Moment habe ich evtl. den entscheidenden Fehler gemacht, und Ihm gesagt, dass ich noch bei meinem Ehemaligen Arbeitgeber, bei dem ich vor ca. 2 Wochen noch gearbeitet habe, beschäftigt bin.
Er meinte dass ich bei diesem noch einmal nachfragen soll, ob dieser eine Lohnabtretung ausfüllen würde und bat mich bis 12 Uhr zurückzurufen. Da ich aber zu diesem Zeitpunkt einen Termin beim Arbeitsamt hatte konnte ich ihn leider nicht anrufen um ihm auch dies zu verneinen. im laufe des Mittags hat er dann selbständig bei meinem ehemaligen Arbeitgeber angerufen und dort nachgefragt. Zudem hat er gegen abend auch meinen Vater am Telefon gehabt. Dieser hat ihm bestätigt, dass ich seit kurzem Arbeitslos bin.

Nun hat der Tierarzt gegen abend bei meiner Freundin angerufen und gesagt, dass er mich wegen Betruges verklagen würde, wenn ich nicht bis Montag 450,00 EUR bezahlen würde. Da ich Ihm meine beruflichen Situation nicht richtig dargelegt hätte und ihn wegen unserer finanziellen Situation angelogen hätte. Obwohl meine berufliche Situation erst am Freitag angesprochen wurde. Die Tage vorher waren wir ja ehrlich gewesen und haben ihm alles korrekt geschildert.
Meine Frage ist nun, ob er mich bzw. meine Freundin verklagen kann, da wir auch beide nichts unterschrieben haben, mit Ausnahme des Aufnahmebogens für die Katze musste meine Freundin noch vor der Behandlung ausfüllen und unterschreiben.

PS: die Katze dürften wir nach der bezahlung von 450,00EUR dann wieder mitnehmen.

26. Juni 2010 | 13:20

Antwort

von


(280)
Ruwerer Straße 29
54292 Trier
Tel: 06514628376
Web: https://www.zimmlinghaus.de
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vorab möchte ich Sie beruhigen. Ich kann in Ihrem Verhalten keine strafbare Handlung erkennen.

Nach meiner Einschätzung ist es noch zu keinem Vertragsschluss bezüglich der Operation Ihrer Katze gekommen, so dass überhaupt nur an einen versuchten Betrug gemäß § 263 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB) zu denken ist. Ein Betrug erfordert aber immer eine Täuschungshandlung. In Ihrem Fall käme eine solche Täuschungshandlung dann in Betracht, wenn Sie gegenüber dem Tierarzt Ihre Zahlungsbereitschaft bzw. Ihre Zahlungsfähigkeit wider besseres Wissen vorgespiegelt hätten.

Dies haben Sie aber gerade nicht getan. Sie haben den Tierarzt von Anfang an darüber informiert, dass Sie die Operationskosten nicht bezahlen können. Auch bei Ihrem Gespräch mit dem Tierarzt am Freitag haben Sie nocheinmal wiederholt, dass Sie keine Zahlungsmöglichkeit sehen. Dass Sie dem Tierarzt auf weitere Nachfrage Ihre Arbeitslosigkeit verschwiegen haben, halte ich vor diesem Hintergrund für unproblematisch.
Mit dieser Angabe haben Sie dem Tierarzt schließlich nicht signalisiert, dass Sie zahlungsfähig sind. Denn auch in diesem Telefonat haben Sie betont, dass Sie die Rechnung nicht bezahlen können. Eine strafrechtlich relevante Vorspiegelung falscher Tatsachen erkenne ich in diesem Verhalten nicht, allenfalls eine unbeachtliche Lüge.

Sie sind gegenüber dem Tierarzt auch nicht zur vollen Rechenschaft über Ihr Leben verpflichtet. Sie haben ihm stets gesagt, dass Sie nicht zahlen können und damit haben Sie rechtlich korrekt gehandelt.

Ihre Schilderungen haben bei mir eher den Eindruck erweckt, dass der Tierarzt Sie in einen Behandlungsvertrag hineindrängen wollte. Dass ein Tierarzt sich ohne Absprache bei dem Arbeitgeber oder den Verwandten des Tierhalters nach dessen Zahlungsfähigkeit erkundigt, halte ich schon aus Gesichtspunkten der Schweigepflicht für äußerst unseriös.

Sofern Sie es noch nicht getan haben, sollten Sie Ihre Katze dort umgehend herausverlangen und erst Recht (außer den Kosten für die Untersuchung) nichts bezahlen.

Dann sollten Sie sich an einen anderen Tierarzt wenden.

Sofern Sie diesbezüglich auf weitere Probleme stoßen oder der Tierarzt unberechtigte Forderungen stellt, können Sie mich gerne kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 28. Juni 2010 | 12:25

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