Wurde vor 12 jahren aus Deutschland nach verbusung der halbstrafe in die turkei abgeschoben verjahrung nach 20 jahren da 5,5 jahre (haelfte verbusst dan abgeschoben). Habe Mir eine neu existenz aufgebaut und reise seit uber 7 jahren regelmaesig in den schengener raum mit offiziellem visum der eu staaten,in die brd darf ich nicht einreisen sonst musste ich die reststrafe absitzen war auch nie mien ziel, Bisher hatte ich nie probleme beam konsulat Oder den flughafen kontrollen Von frankreich Oder der schweiz, Habe vor 3 tagen neues touristen visum Von frankreich bekommen, Jetzt habe ich aber gelesen das einreisverbot in Deutschland fur alle schengener staaten gilt ist das richtig warm bekomme ich aber einen visum und kann offiziell einreisen inach frankreich und die schweiz. Was wurde passieren wenn ich beim naechsten mal probleme bekomme musste ich die reststrafe in diesel laendern absitzen Oder konnen die mich in die turkei ausweisen Oder sogar nach Deutschland um die reststrafe abzusitzen, Konnten sie Mir bite hier konkrete angaben machen kann das sein das ich niche in sis system erfasst bin Oder verjaehrt ist Wie sieht es rechtlich aus muss man die reststrafe in irgenteinem schengen staat einsitzen bei der einreise Oder gilt dies nur fur Deutschland, Ich waere fur eine schnelle antwort sehr dank bar weil ich fur 3-4 wieder geschaeftlich nach frankreich muss und ich Bose uberraschungen vermeiden mochte wie gesagt ich reise MIT offiziellem schengener visum uber die flughafenkontrollen.