Unterhaltsberechnung für eine verheiratete bzw. nicht verheiratete Mutter
vom 3.5.2005
50 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Diese richtet sich grundsätzlich nach dem Einkommen, das die Mutter ohne die Geburt ihres Kindes zur Verfügung hätte… Das heißt doch also, das was die Mutter vor der Geburt verdient hat wird ( unter Beachtung des Halbteilungsgrundsatzes ) als Maßstab gesetzt. ... Einkommen aus unzumutbarer Erwerbstätigkeit …Geht die Mutter ansonsten überobligationsmäßig arbeiten, dann erhält sie den … vorgesehenen Bonus von 200,- €… Anmerkungen von Dr. Dieter Wilhelm Weychardt hierzu: "… Dagegen ist hier bei der Einkommensermittlung wie auch bei der UE Berechnung eine weitere Nichtberücksichtigung aus unzumutbarer Tätigkeit (<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/1577.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 1577 BGB: Bedürftigkeit">§ 1577 Abs.2 BGB</a>) erzielter Einkünfte nicht mehr vorgesehen.