Mitte 2005 wird sein Antrag auf Asyl abgelehnt und er vor die Wahl gestellt entweder das Land freiwillig zu verlassen oder er Abgeschoben wird. ... Eine Scheinehe schließe ich (persönliche Meinung) aus da sicherlich jemand mit deutschem Pass oder zumindest mit einer niederlassungserlaubnis einiges vereinfachen würde. nun zu meinen Fragen 1) Kann er wieder einreisen und seinen Asylantrag erneut überprüfen lassen, um zumindest erst mal nach deutschland zu kommen und mit seiner "Frau" zusammen wohnen zu können. 2) kann sie Antrag auf Familienzusammenführung stellen. Er selbst kann deutsch soweit, dass er sich gut mündlich verständigen kann. 3) Was passiert, wenn er nach deutschland kommt (illigal) um seine Frau zu treffen, und erwischt wird. muss er zurück nach Belgien, wo er (nach eigenen Angaben legal lebt und sich dort frei bewegen kann) oder droht ihm Aufgrund vorgeschichte die abschiebung nach Pakistan. 4) was benötige ich (da persönlich present und eindeutig bessere deutschkenntnisse) wenn ich an seiner stelle seinen ehemaligen Landkreis (zuständige Ausländerbehörde) und seinen Anwalt kontaktieren möchte um seinen Fall erneut prüfen zu lassen.