Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1.
In der Tat ist es leider erst einmal Sache der serbischen Behörden, Ihrem Mann die Ausreise zu gewähren.
Die deutsche Botschaft/ein deutsches Konsulat kann, da hier Mann kein deutscher Staatsangehöriger ist, zunächst nichts unternehmen, zur Einbürgerung s. u.
2. und 3.
Die Bearbeitungszeiten kann ich im Rahmen einer Internetrecherche nicht herausfinden.
Die Aussicht, dieses zu beschleunigen besteht eher nicht, weshalb Sie die unten genannten Schritte versuchen sollten.
4.
Eine Ausreise aus Serbien sollte möglich sein, Ihr Mann müsste die Weiterreise nach Montenegro und das Einbürgerungsverfahren abbrechen.
Andere realistische Möglichkeiten sehe ich nicht; ich habe da auch nichts weiter finden können, was dafür spräche.
Staatsangehörige der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, von Montenegro und Serbien haben seit dem 19.12.2009 das Recht visumfrei in das Schengengebiet einzureisen.
Die Visumsbefreiung ist allerdings beschränkt auf Inhaber biometrischer Reisepässe.
5.
Eine deutsche Einbürgerung ist nur auf Antrag möglich. Der Antrag soll schriftlich gestellt werden. Zur Erleichterung der Antragstellung soll ein Vordruck verwendet werden.
Dieses ist meines Erachtens auch bei bzw. über eine(r) deutsche(n) Auslandsvertretung möglich.
Allerdings dauert dieses auch zwischen 2 und 4 Monate.
6.
Ein deutscher Pass kann nur Deutschen ausgestellt werden.
Einen unbefristeten Aufenthaltstitel besitzt Ihr Mann ja schon, der in seinem Pass eingetragen ist.
7.
Außer in Bezug auf die Einbürgerung kann Ihrem Mann leider die deutsche Auslandsvertretung nicht helfen, denn:
- er ist (noch) kein Deutscher;
- er kann sich deshalb kein deutsches Ausweisdokument ausstellen lassen;
Sie kommen daher noch mithilfe der ausländischen Behörden weiter.
Ihr Mann sollte entweder einen Anwalt vor Ort aufsuchen oder Sie sollten dieses in Deutschland erledigen, falls Ihr Mann bei den Behörden nicht weiter kommt.
Einreisen nach Deutschland kann Ihr Mann nur mit einem gültigen Reisepass - egal welchen Staates.
Ein Visum braucht er nicht, er hat schließlich auch seinen unbefristeten Aufenthaltstitel, was auslangt.
Sollten Sie noch Nachfragen haben, können Sie hier gern eine stellen - die erste ist kostenlos.
Auf Ihren Wunsch kann ich Ihnen auch einen Kollegen empfehlen, den Ihnen im Hinblick auf das serbische/montenegrische Recht weiterhelfen kann.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Punkt 4. sollten Sie sich selbst noch einmal durchlesen: da stimmt etwas nicht in Ihrer Formulierung der Antwort. "Eine Ausreise aus Serbien sollte möglich sein", ja wie denn? Er will nach Hause, also nach Deutschland, wie kann das gehen? Das müssen Sie bt. erklären, genau das wollen wir wissen. Dafür erklären Sie mehrfach, dass er kein Visum bräuchte, das wissen wir selbst.
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich gerne wie folgt beantworte:
Das serbische Parlament hat am 22.10.2010 die Verlängerung der Gültigkeit der alten blauen Reisepässe (Aufdruck "Bundesrepublik Jugoslawien") bis zum 31.12.2011 beschlossen.
Es muss also ein neuer bio-metrischer Pass beantragt werden, was im Übrigen nach meiner Recherche auch die deutsche Ausländerbehörde hier verlangen muss, weil ein Passpflicht vorherrscht - letztlich auch für die Einbürgerung.
Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Das Original des Staatsbürgerschaftsnachweises, nicht älter als ein Jahr;
- Das Original des Auszuges aus dem Geburtenregister, nicht älter als ein Jahr;
- Dokument das die Identität des Antragstellers beweisen kann
, blauer - alter - Reisepass, Personalausweis (lična karta) oder den
Führerschein der Republik Serbien;
- wenn möglich ein biometrisches Lichtbild 5 x 5 cm auf einen einfärbigen grauen Hintergrund, (nicht pflichtig);
Die Prozedur für die Antragsbearbeitung für die Ausstellung des Reisepasses
dauert, falls der Antragsteller alle notwendigen Unterlagen eingereicht hat, bis 60
Tage, das habe ich herausgefunden.
Dieses ist auch nicht zu beanstanden.
Möglich ist es aber auch nach meiner ersten Recherche in dringenden Fällen wie hier, einen Passersatz oder den alten blauen Reisepass nochmals zu bekommen, wenn der Antrag, denn Ihr Mann schon gestellt, noch bearbeitet wird.
Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt