Tatsächlich wurde per E-mail eine Kostennote/ Vorschuss in Rechnung gestellt, sodass ich praktisch vor vollendeten Tatsachen stehe, die Begründung des Vorschusses im Sinne: Sobald die Deckungszusage eintrifft, werden die Kosten zurückerstattet. so fungiert doch das abgeschlossene Mandat als Freibrief, Kosten in Rechnung zustellen, da ja tätiger Anwalt nur mit dem Mandanten einen Vertrag vereinbarte, und der Anwalt der Rechtsschutzvers. insoweit nicht untersteht.