Kündigung Staffelmietvertrag auf Zeit
vom 13.9.2005
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Deswegen habe ich nun einen Anwalt (kein Fachrechtler) aufgesucht, der mir mitteilte, dass ich auf Grund des BGH-Urteils vom 06.04.05 (VII ZR 27-04) mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten aus dem Vertrag ausscheiden kann.