Kindesunterhalt; nach Antrag auf Erhöhung
Guten Tag, meine Exfrau macht über ihr Bezirksamt Kindesunterhaltsansprüche für unser Kind (12 J.) gegen mich geltend. Von dort erhielt ich die Aufforderung mit Inverzugsetzung zur Auskunft meiner Einkommensverhältnisse und sofortiger Zahlung des Mindestunterhaltes von 334 Euro, ein hälftiges Kindergeld von 92 Euro wurde angerechnet. Nunmehr habe ich von meinen mtl.