Scheidungsfolgevereinbarung abändern wg. neuer Umstände
beantwortet von
Rechtsanwalt Mathias Drewelow / Rostock
Bei meiner Frau leben die zwei gemeinsamen Kinder. für die ich ebenfalls Unterhalt zahle (und auch gerne). ... Jetzt steht z.B. ein gemeinsamer Urlaub meiner Frau und ihrem neuen Partner an (mit den gemeinsamen Kindern).