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Scheineinstellung, Strafrecht

26. September 2023 12:41 |
Preis: 30,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,
mein Ehemann selbstständig, hat mich in seinem Betrieb in 2020 angestellt ohne dass ich dort gearbeitet habe, ohne Arbeitsvertrag und ohne meines Wissens!. Meinen Namen hat er als Sachbearbeiterin benutzt, für die Mailsantworten. Das habe ich zufällig gesehen. Den Lohn hat er auf sein Konto überwiesen. Mir Haushaltgeld auf mein Konto überweisen. Ich war Hausfrau und Mutter, wir haben 3 kleine gemeinsame Kinder.
Jetzt sind wir in der Trennung. Er hat mich mit seiner Sekretärin seit einem Jahr betrogen. Er hat mir gekündigt. Er droht mir mit Geld, Gericht, Falls ich nicht bei Kindersorge nicht mitmache.
Meine Frage: wie schwerwiegend wäre für ihn die Strafe, wenn ich ihn Anzeige. An welchen Kriterien wird es bemessen?

26. September 2023 | 13:21

Antwort

von


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66663 Merzig
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ihr Ehemann könnte sich strafbar gemacht haben, wenn er Sie ohne Ihr Wissen und ohne Ihre Zustimmung als Mitarbeiterin in seinem Unternehmen angemeldet hat. Dies könnte als Betrug (§ 263 StGB) oder als Sozialversicherungsbetrug (§ 266a StGB) gewertet werden, da er möglicherweise Sozialversicherungsbeiträge für Sie abgeführt hat, obwohl Sie tatsächlich nicht für ihn gearbeitet haben.

Zitat:
§ 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.



Die Strafe für Betrug kann bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe betragen. Bei Sozialversicherungsbetrug kann die Strafe bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe betragen, wenn der Betrag, der hinterzogen wurde, besonders hoch ist.
Die genaue Strafe hängt von vielen Faktoren ab, einschließlich der Höhe des hinterzogenen Betrags, ob Ihr Ehemann bereits vorbestraft ist und ob er geständig ist.

Es ist wichtig zu beachten, dass Sie möglicherweise auch rechtliche Konsequenzen zu befürchten haben, wenn Sie von der Anstellung wussten und nichts unternommen haben, um sie zu stoppen. Dies könnte als Beihilfe zum Betrug gewertet werden.

Bitte beachten Sie, dass dies nur eine allgemeine Einschätzung ist und nicht als rechtliche Beratung angesehen werden sollte.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


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