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Freiwillige private Pflegezusatzversicherung Leistungen nur an Versicherungsnehmer

9. Juli 2024 07:10 |
Preis: 51,00 € |

Sozialrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo.
Wir haben eine Pflegezusatzversicherung als Familienversicherung. Mein Mann ist Versicherungsnehmer.
Tocher und Sohn und ich sind mitversichert.

Tochter hat einen Pflegegrad 2 und erhält Leistungen aus dieser Pflegeversicherung.
Zusätzlich aus der gesetzlichen.

Nach der Trennung von meinem Mann behält dieser die Leistungen der Privaten Pflegeversicherung ein. Weigert sich diese an Tochter oder mich auszuzahlen.

Ich bin die Pflegeperson.

Über die Versicherung konnte ich nichts ausrichten, auch nicht über den Versicherungsombudsmann.

Haben Sie noch eine Idee,wie meine Tochter an das Geld gelangen könnte?

Was passiert mit der Versicherung nach der Scheidung. Kinder leben bei mir, Tochter hat keinen Kontakt mehr zum Vater.

9. Juli 2024 | 07:37

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

1. Ihr Mann als Versicherungsnehmer der privaten Pflegezusatzversicherung ist grundsätzlich berechtigt, die Leistungen aus dieser Versicherung zu erhalten. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass Ihre Tochter als versicherte Person einen direkten Auszahlungsanspruch gegen die Versicherung geltend machen kann. Dies hängt von den konkreten Versicherungsbedingungen ab. Prüfen Sie daher die Versicherungsunterlagen, ob dort ein Auszahlungsanspruch der versicherten Person geregelt ist.

2. Sollte kein direkter Anspruch Ihrer Tochter bestehen, könnte sie von Ihrem Mann die Auszahlung der Leistungen an sie verlangen. Denn die Leistungen dienen dazu, den Pflegebedarf Ihrer Tochter abzudecken. Ihr Mann darf diese nicht für sich behalten. Notfalls müsste Ihre Tochter dies gerichtlich gegen den Vater durchsetzen.

3. Nach der Scheidung kann die Mitversicherung in der Pflegezusatzversicherung Ihres Mannes enden. Auch hier kommt es auf die konkreten Versicherungsbedingungen an. Es besteht die Möglichkeit, die Versicherung im Rahmen eines eigenen Versicherungsvertrages fortzuführen. Die Versicherung sollte Ihnen ein entsprechendes Angebot unterbreiten. Einzelheiten dazu finden sich in den Versicherungsbedingungen.

4. Für die Zukunft sollten Sie mit der Versicherung klären, ob die Leistungen direkt an Ihre Tochter ausgezahlt werden können, da diese ja den Leistungsfall darstellt und bei Ihnen lebt. Ansonsten müssten Sie mit Ihrem Mann eine Vereinbarung treffen, dass er die Leistungen an die Tochter weiterleitet.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Mohamed El-Zaatari

ANTWORT VON

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