Guten Abend,
im Gesetz ist geregelt, dass eine Ehe geschieden werden kann, wenn sie gescheitert ist.
Es ist jetzt die Frage, ob Ihre Ehe gescheitert ist.
§ 1566 BGB
regelt folgendes:
(1) Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt.
(2) Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben.
Sie sind sozusagen in der Zeit dazwischen, so dass es keine Vermutung für den Richter gibt und er sich selbst eine Meinung dazu verschaffen muss, ob die Ehe gescheitert ist oder nicht.
Dazu sagt das Gesetz:
Die Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen.
Diese Entscheidung muss der Richter treffen und Ihre Lebensumstände auswerten. Ein Indiz für das Scheitern der Ehe wäre zum Beispiel eine neue Partnerschaft.
Für das Scheidungsverfahren benötigen Sie keinen Rechtsanwalt. Dann müssen Sie nur die Hälfte der Gerichtsgebühren bezahlen, wobei Sie auch dafür Prozesskostenhilfe beantragen könnten wenn Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse entsprechend sind.
Allerdings könnte ein Rechtsanwalt Ihnen möglicherweise helfen sich gegen den Scheidungsantrag zur Wehr zu setzen. Sobald der Scheidungsantrag bei Gericht eingegangen ist und Ihr Mann den Gerichtskostenvorschuss einbezahlt hat bekommen Sie eine Ausfertigung davon zugeschickt und können dazu Stellung nehmen. Anschließend gibt es eine mündliche Verhandlung.
Bei Nachfragen können Sie sich gerne an mich wenden.
Beste Grüße.
Diese Antwort ist vom 09.05.2016 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Wenn ich Ihre Antwort richtig verstanden habe, "kann" ich aber "muss" nicht zu seiner Scheidungsantrag Stellung nehmen, bevor die 3 Jahren nicht vorbei sind,kann sein Rechtsanwalt,Gericht mich nicht dazu zwingen, mich scheiden zu lassen oder?
Herzlichen Dank.
Guten Abend,
Sie müssen nie zu einem Antrag Stellung nehmen, sollten Sie aber, damit Sie Ihren Wunsch, nicht geschieden zu werden, Ausdruck verleihen können. Der Richter muss sich einen Eindruck verschaffen, ob Ihre Ehe zerrüttet ist oder nicht. Nach drei Jahren Getrenntleben wird die Vermutung aufgestellt, dass Ihre Ehe zerrüttet ist, davor muss individuell geprüft werden. Dazu sollten Sie natürlich auch Stellung nehmen.
Wenn der Richter zum Ergebnis kommt, dass Ihre Ehe zerrüttet ist, kann die Ehe auch vor den drei Jahren geschieden werden.
Beste Grüße
Kirsten Petereit