Kaufgegenstand Der Veräußerer verkauft an den Erwerber den vorstehend näher bezeichneten Grundbesitz mit allen Bestandteilen, Rechten und dem gesetzlichen Zubehör, soweit er in seinem Eigentum steht, zu Alleineigentum. ... Treuhänderische Zweckbindung sowie Abtretung (unechter Vertrag zugunsten der eingetragenen Gläubiger) Sämtliche Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass der vorstehend vereinbarte Kaufpreis nach Vorliegen der nachstehend vereinbarten Auszahlungsreife nur und ausschließlich verwendet werden darf, dergestalt, dass zunächst aus dem Kaufpreis alle zur Ablösung der dinglich Berechtigten und deren Forderungen erforderlichen Teilbeträge entnommen werden sollen und lediglich der verbleibende Restkaufpreis an den Veräußerer zu zahlen/ herauszuzahlen ist. ... Er hat ferner den Erwerber darauf hingewiesen, dass er etwaige Mängel, die unter den vereinbarten Haftungsaus-schluss fallen, dulden oder auf eigene Kosten beseitigen muss, ohne den Veräuße-rer hier wegen in Anspruch nehmen zu können.