Betrag einzuklagen sondern zu Nettobetrag 1200 anstelle 1428 inkl Mwst ...sowie somit zzgl Zinsen 5 % auf Mwst unzulässig ist weil durchlaufposten in der Steuer ...der Betrieb hatte die Vereinbarung bereits innerhalb 6 Monat gekündigt, zuvor Vertragsstörung wegen Nichterstellung Angebot für unser Hausprojekt verursacht und im Individualvertrag wurde ausdrücklich eine Rückzahlung bei Vertragsstörung ausgeschlossen ( ausdrückliche Individual- Festlegung im Vertrag) Das AG - Gericht lässt die Klage laufen trots der Einwände, die Klage ist wegen falscher Klagehöhe Klage (mit Mwst.) sowie insbesondere Verjährung abzuweisen und Richter meint im Vorfeld keine Verjährung zu sehen weil das erste Vertragsjahr bis zum 07.01.2016 bestanden hat, dies wäre nicht mit dem Zahlungszeitpunkt der Zahlung von 1428 Euro am 30.01.2015 zur Verjährung im Zusammenhang was ich als sehr fragwürdige rechtsansicht insgesamt sehe.