Elternunterhalt / Zahlungsverpflichtungen für Eltern / Angehörigen-Entlastungsgesetz
vom 14.6.2020
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Fabian Fricke / Wiesbaden
Ich habe gelesen, dass es seit Anfang des Jahres eine Regelung gibt, dass Kinder nur für Kosten (Unterhalt und ähnliches) für die Eltern übernehmen müssen, wenn das Einkommen über 100.000 € pro Jahr beträgt (Angehörigen-Entlastungsgesetz).