Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem mir am 27.11.2009 endgültig durch das BGH die Restschuldbefreiung versagt wurde, fordern nun diverse Gläubiger, darunter auch die Finanzbehörden ihre Forderungen ein. Wie sich im nachhinein herausstellte, basieren die Forderungen der Finanzbehörden größtenteils auf Schätzungen!? Hier also der genaue Sachverhalt: - Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 25.02.2002 - Anmeldung von Umsatzsteuerforderungen am 28.02.2002 (Schätzungen Umsatzsteuer 2000 und 2001), eingegangen beim Insolvenzverwalter im April 2002. - Ende 2006 Aufhebung des Insolvenzverfahren (Schlusstermin) und Übergang in die Wohlverhaltensphase. - Beendigung des Insolvenzverfahrens am 25.02.2008 mit anschließender Versagung der Restschuldbefreiung und Übergang in das Beschwerdeverfahren beim Landgericht sowie BGH.