Frage zu Rückgabe
vom 6.8.2009
50 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Schadensersatzansprüche können vom Käufer nur in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch den Verkäufer .... geltend gemacht werden". "Kosten und Gefahr gehen auf den Käufer über, sobald das Pferd dem Käufer oder einem von ihm beauftragten übergeben wird." ... Muss ich ein Pferd zurücknehmen, das bei mir bis auf den angegebenen Mangel gesund an der Käufer übergeben wurde???