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memorychicken

10. Mai 2007 13:38 |
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Beantwortet von


10:26

Verweigerung der Kaufpreiserstattung nach Warenretour

Schönen guten Tag,

nach Erhalt und Prüfung der Ware (4 Festplatten und 4 ExternGehäuse)stellte diese sich für meine speziellen Zwecke doch als ungeeignet dar und ich sandte die Ware komplett, originalverpackt und unangetatste als Widerruf an die Fa. zurück.

Diese reagierte nicht.
Auf Nachfrage erhielt ich folgende Antwort:
-... die Rücksendung ist ohne Kommentar und Bankdaten wieder eingegangen. Ohne Bankdaten keine Erstattung möglich. -

Nach Übermittlung der Bankdaten wieder wochenlang keine Reaktion.

Erneute Nachfrage meinerseits (durch meine Praktikantin - ich bin Freiberufler).

Diesmal kam eine sehr überraschende und unverschämte Antwort:
- ... wie bereits per Mail mitgeteilt gilt das Rückgaberecht nur bei Endverbrauchern und nicht bei B2B geschäften. -

Eine derartige E-mail hat es aber nie gegeben. Auch wurde mir die Ware nicht wieder zurückgesandt.

1. ich habe keine Ahnung, was B2Bgeschäfte sind?
2. ich bin Endverbraucher und möchte mich auf die, auf den Ebayseiten angegebenen AGBs der Fa. verlassen können dürfen.
3. warum wird dann - falls die Fa. recht haben sollte - die Ware unrechtmäßig einbehalten?
4. warum muss ich nicht rechtzeitig informiert werden?

Ich habe bis zum 15.5. Zahlungsfrist gesetzt und plane danach die Staatsanwaltschaft wegen Unterschlagung einzuschalten.

Für Ihre Hilfe schon jetzt vielen Dank.
T. Read



10. Mai 2007 | 14:11

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

B2B ist die Abkürzung für Business-To-Business und meint Geschäftsbeziehungen ausschließlich zwischen Unternehmern im Sinne des § 14 BGB . Unternehmer im Sinne dieser Vorschrift sind auch Freiberufler.

Das Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge gilt nach den gesetzlichen Vorschriften nur für Verbraucher, § 312d BGB . Wenn Sie sich auf den Schutzzweck der Norm berufen wollen, müssen Sie nachweisen, dass Sie nicht im Rahmen Ihrer freiberuflichen Tätigkeit, sondern als Privatmann gekauft haben. Nur wenn die AGB des Verkäufers eine andere Vereinbarung enthalten, muss der Verkäufer von dieser gesetzlichen Regelung abweichen.

Gelingt Ihnen dieser Nachweis und war der Widerruf rechtzeitig, können Sie die Zahlung des Kaufpreises zurückverlangen. Sie können natürlich die erneute Herausgabe der gekauften Ware verlangen, sofern diese bereits bezahlt ist. Allerdings müssen Sie dem Verkäufer dann die Versandkosten noch einmal bezahlen oder die Ware auf Ihre Kosten abholen.

Aus der schleppenden Information des Verkäufers können Sie meines Erachtens keine Rechte herleiten. Weisen Sie entweder den Kauf als Privatmann nach, dann muss der Verkäufer den Kaufpreis erstatten oder fordern die Herausgabe der Ware gegen Zahlung der weiteren Versandkosten.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Matthes
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 10. Mai 2007 | 16:07

Hallo sehr geehrter Anwalt,
erstmal vielen Dank für die Aufklährung, wenn sie auch nicht so positiv für mich ausgefallen ist. Also muss ich mir jetzt was Plausiebles aus dem Ärmel schütteln um den privaten Charakter des Kaufes zu belegen.

Und ansonsten bei Einkäufen für meine Geschäftstätigkeit immer schön als privater auftreten. Gut zu wissen.

Gruß TomRead

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 11. Mai 2007 | 10:26

Ich bedaure, Ihnen keine für Sie günstigere Auskunft geben zu können.

Mit freundlichen Grüßen

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