Wohnraummietvertrag oder Gewerbe, was gilt?
vom 28.8.2007
70 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Eine schriftliche Kündigung existierte ebenfalls nicht, weder für die Wohnung im EG, noch im DG oder das "Gewerbe", was ja als solches nie existierte. ... Ich sprach ihn auf die Kündigung an und darauf, daß wir doch (unter Zeugen) eine andere Vereinbarung hatten und der Gewerbemietvertrag nicht mehr gültig sei.